Friday | July 27, 2007

Eine Wette bezeichnet einen Vertrag, durch den zur Bekräftigung bestimmter einander widersprechender Behauptungen ein Gewinn oder Sieg für denjenigen vereinbart wird, dessen Behauptung sich als richtig erweist. Der häufige Fall ist eine Behauptung über das Eintreffen eines in bestimmter Weise definierten Ereignisses oder unter Berücksichtigung von objektiver oder subjektiver Informationen den wahrscheinlichst möglichsten Fall des Ausganges "vorher zu sehen", ohne den Ausgang des Ereignisses (meist) tatsächlich zu kennen. Wetten können aufgrund der Ehre (einfaches "recht haben") oder als materieller Anreiz mit der Aussicht auf einen Gewinn durchgeführt werden. Weil bei Wetten und Spielen der Eintritt des Erfolges vom Zufall (weitgehend) abhängig ist (sog. aleatorischer Bestandteil), genießen die daraus resultierenden Pflichten nur eine geringe rechtliche Verbindlichkeit. Gemäß § 762 BGB sieht der Gesetzgeber keine Verpflichtungsbegründung durch Spiel und Wette vor. Daher müssen Wettschulden nicht bezahlt werden, im Volksmund werden sie deswegen oft "Ehrenschulden" genannt, juristisch spricht man von einer Naturalobligation. Glücksspiel oder Rennwetten sind im Rechtssinn keine Wetten in der obigen Form und unterliegen dem Rennwett- und Lotteriegesetz.
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Erster Eintrag

Erster eintrag im neuen Blog!

Hoffentlich viele Informationen zum Thema Wetten werden hier bald veröffentlicht 

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